SPD-Ratsfraktion Osnabrück

Anträge

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der PLANOS eine orientierende Studie
erstellen zu lassen, die die Optionen zur Weiterentwicklung und Verbesserung des ÖPNV-
Angebots in Osnabrück und der umliegenden Region gegenüberstellt. Dieser Vergleich fließt
in die Beratungen zum Nahverkehrsplan ein, in dessen Rahmen grundsätzliche
Richtungsentscheidungen getroffen werden müssen.

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Mit Käufern städtischer Grundstücke vereinbart die Stadt Osnabrück generell die Erfüllung
eines erhöhten Wärmeschutzes und einer emissionsarmen Wärmeversorgung für
Wohnungsneubauten:

- Die Wärmeverluste über die Gebäudehülle - wie Wände, Dach und Fußboden des
Gebäudes - dürfen nur 70% des nach Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen
Wertes betragen.
- Es dürfen nur Heizsysteme verwendet werden, deren Emissionen nicht höher sind als
die von Gas-Brennwertanlagen, ausgenommen sind hiervon automatisch beschickte
Biomassekessel.

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1. Das kommunale Beschaffungswesen und die Ausschreibungen, die von der Stadt
Osnabrück getätigt werden, sollen zukünftig soweit möglich nur Produkte und
Dienstleistungen berücksichtigen, die unter sozialen, ethischen und ökologischen
Gesichtspunkten einwandfrei erbracht wurden. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung
der IAO-Kernarbeitsnormen sowie die Einhaltung des Nachhaltigkeitsprinzips in sozialer,
ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

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1. Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklungen und des sich abzeichnenden
Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue Wirtschaftlichkeitsanalyse für
die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 3.000 Meter erstellt.

2. Ungeachtet des Ergebnisses der Analyse erfolgt eine Zustimmung zu der Maßnahme nur
bei entsprechender Beteiligung des Landes NRW.

3. Eine Zustimmung zum Ausbau erfolgt darüber hinaus nur, wenn die Maßnahme nicht zur
dauerhaften Belastung der Gesellschafter und damit des städtischen Haushalts führt.

4. Bis zur Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mittel zur
Eigenkapitalerhöhung bereitgestellt. mehr...
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des § 35 Nds. Kommunalverfassungsgesetz
eine Satzung zur Thematik „Bürgerbefragung“ zu erarbeiten und dem Rat schnellstmöglich
zur Beschlussfassung vorzulegen.

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